Wahlprogramm zur oberbayerischen Bezirkswahl 2023
Das Wahlprogramm wurde am 10. Mai 2023 bei einem Bezirksparteitag als Leitantrag eingebracht und von den Delegierten angenommen.
https://www.fdp-bezirkstag-obb.de/files/Bezirkswahlprogramm_2023.pdf
Wir Freie Demokraten Oberbayern (FDP) wollen einen schlanken, effizienten Bezirk, der einen echten Mehrwert für uns Bürgerinnen und Bürger schafft. Dafür soll er insbesondere eine gute psychiatrische Vorsorge für alle gewährleisten, unterstützungsbedürftigen Menschen unkompliziert helfen und unsere vielfältige Heimat bewahren. Dabei steht für uns immer das Individuum im Mittelpunkt. Hierfür werden wir uns vor Ort und im Bezirkstag einsetzen.
Gesundheitswesen
Die Bezirke sind ein unverzichtbarer Bestandteil der Gesundheitsfürsorge für unsere Bevölkerung. Sie gewährleisten, dass alle Menschen, die seelisch, geistig oder körperlich beeinträchtigt sind, überall qualifiziert behandelt werden. Insbesondere trägt der Bezirk die Gesamtverantwortung in der psychiatrischen und neurologischen Versorgung und ist für Ausbildung und Schulung qualifizierten Pflegepersonals zuständig. Hierfür unterhält er entsprechende Fachkliniken und Berufsschulen. Die Corona-Pandemie hat uns die Grenzen und Schwachstellen unseres Gesundheitswesens aufgezeigt – insbesondere auch im Bereich der psychiatrischen Versorgung. Hier müssen wir ansetzen und ein zukunfts- und krisenfestes Versorgungsfundament schaffen.
Unser Fokus als Freie Demokraten liegt dabei auf einer bedarfsgerechten Versorgung, welche die Selbstbestimmung und Autonomie des Einzelnen in den Vordergrund stellt.
Daher fordern wir Freie Demokraten:
Bezirkskliniken besser beaufsichtigen und digitalisieren
- Der Verwaltungsrat der Kliniken des Bezirks Oberbayern (kbo) muss reformiert werden. Oft waren ausschließlich mit Politikern besetzte Aufsichts- und Verwaltungsräte nicht in der Lage, Unternehmen aus schwierigen Situationen zu führen oder entstandene Probleme zu lösen. Die eine Hälfte der Verwaltungsratsposten soll mit Experten aus dem Gesundheitswesen und der Wirtschaft besetzt werden. Um sicherzustellen, dass die kbo als Kommunalunternehmen dem politischen Auftrag gerecht werden, wird die andere Hälfte des Verwaltungsrates wie bisher mit politischen Vertretern besetzt. Den Vorsitz soll der Bezirkstagspräsident übernehmen.
- Die Kliniken des Bezirks sollen sich im Rahmen der technischen und datenschutzrechtlichen Möglichkeiten für eine umfassende Digitalisierung im Gesundheitswesen stark machen und so ihre Vorbildfunktion wahrnehmen.
- Der Einsatz von und die Infrastruktur für Telemedizin ist im Bereich der psychiatrischen Versorgung auszubauen. Künftig sollen dabei alle Kliniken miteinander kooperieren. Dadurch stehen überall die jeweils besten Fachärzte für die Patienten zur Verfügung und Behandlungen können in einer anderen Klinik optimal vorbereitet werden.
- Wo immer möglich fordern wir, die Sektorentrennung aufzuheben. Der Bezirk sollte als Partner der anderen Krankenhäuser im Bereich der Psychiatrie offen für Kooperationen sein. Anzustreben ist auch eine flächendeckende wohnortnahe Versorgung durch andere Kliniken im Wege der konsiliarischen Betreuung. Der Bezirk sollte die Möglichkeit prüfen sich mit seinen Einrichtungen in Klinikverbünden zur Schwerpunktversorgung mit anderen Krankenhäusern zusammenzuschließen.
- Obwohl der Bezirk bislang keine Zuständigkeit für die allgemeine medizinische Versorgung hat, wollen wir angesichts der Lücken in der Notfallversorgung auch in einigen Regionen Oberbayerns insbesondere nachts und an Wochenenden, neben den Helfern-vor-Ort und mehr Bereitschaftspraxen, im ländlichen Raum auch eine projektbezogene Umsetzung von Modellen wie dem des Gemeinde-Notfallsanitäters prüfen. Dadurch kann die Notfallversorgung flächendeckend und bedarfsgerecht verstärkt werden. Auch die somatischen Bereiche der Bezirkskliniken sollen aktiv an der Notarztversorgung teilnehmen.
- Der Bezirk sollte ausnahmsweise auch außerhalb seiner bisherigen Zuständigkeiten in unterversorgten Regionen über die kbo mit anderen Gebietskörperschaften selbst als Träger aktiv werden und Einrichtungen wie das Medizinische Versorgungszentrum in Wolfratshausen betreiben.
- Der Bezirk soll die Regierung von Oberbayern auffordern, einen regelmäßigen Bericht über die medizinische Versorgung in Oberbayern anzufertigen und transparent zu kommunizieren.
Maßnahmen für Mental Health
- In der gesellschaftlichen Debatte gewinnt das Thema seelische Gesundheit (“mental health”) zunehmend an Bedeutung – diese Entwicklung muss durch den Bezirk befördert und beschleunigt werden.
- In Kooperation mit den Landkreisen und Gemeinden muss das Thema Prävention von psychischen Erkrankungen, insbesondere Soziale Resilienz, einen hohen Stellenwert in der Beratung und Bedarfsplanung erhalten. Gerade Einsamkeit ist hier ein besonders wichtiges Thema, über das offen gesprochen werden muss.
- Es bedarf einer Kampfansage an die Stigmatisierung psychischer Erkrankungen. Oft verlieren Betroffene durch die noch immer anhaltende Stigmatisierung die Unterstützung von Familie und Freunden und werden ausgegrenzt – und das, obwohl fast jeder dritte Deutsche im Laufe seines Lebens eine psychische Erkrankung erleidet. Unter Einbeziehung der Grundlagen- und Interventionsforschung steht der Bezirk in der Verantwortung, wirksame Entstigmatisierungs-Maßnahmen insbesondere in der Öffentlichkeitsarbeit vorzunehmen. Dazu gehört auch die Unterstützung von Modellvorhaben zum Abbau von Barrieren im Bereich von Menschen mit psychischer Behinderung unter Einbeziehung des Know-hows der Betroffenen und ihrer Angehörigen.
Bestmögliche psychiatrische Versorgung
- Es soll ein gesondertes, präventives Angebot der kbo für psychische und psychiatrische Erkrankungen in Vernetzung mit Angeboten der Kinder- und Jugendhilfe und anderen relevanten Versorgungsbereichen angeboten und nach drei Jahren validiert werden.
- Insbesondere in der Fläche muss in Anbetracht der stark gestiegenen Anforderungen und Bedarfe die kinder- und jugendpsychiatrische Versorgung ausgebaut werden. Der Bezirk soll eine hinreichende wohnortnahe Kinder- und Jugendpsychiatrie mit dem Fokus auf die ambulante Versorgung sicherstellen. Neben den geplanten Institutsambulanzen der kbo ist eine bessere ambulante und wohnortnahe Versorgung durch passende niederschwellige Angebote in der Jugendhilfe anzustreben. Hierbei ist eine enge Vernetzung auch mit den Schulpsychologischen Diensten notwendig. Die Einrichtung des psychiatrischen Krisendienstes auch für diese Patientengruppe ist ein erfolgreicher erster Schritt, der jedoch mit passenden ambulanten Angeboten begleitet und ergänzt werden muss.
- Das vom Bezirkstag von Oberbayern beschlossene Konzept der gemeindenahen psychiatrischen Versorgung soll weiter planmäßig umgesetzt werden, sodass die noch fehlenden, an Kreiskrankenhäusern geplanten, psychiatrischen Stationen bald entstehen können.
- Der Ausbau des gemeindepsychiatrischen Verbundes muss beschleunigt werden. Die Vernetzung aller Dienste und Einrichtungen trägt dazu bei, den Patienten die bestmögliche Behandlung zu sichern und überflüssige Kosten zu vermeiden. Der Weg der Vernetzung der einzelnen Einrichtungen (etwa zwischen Krankenhaus und Sozialpsychiatrischen Diensten) ist zu Gunsten der Patienten fortzusetzen.
- Das individuelle Fallmanagement ist umzusetzen. So können die Betroffenen besser und gesamtheitlich begleitet werden, damit sie möglichst ohne Einschränkungen am gesellschaftlichen Leben (Wohnen, Arbeit, Freizeit) teilhaben können.
- Es braucht ein digitales Bettenregister ähnlich der somatischen Medizin mit einem fairen Verteilungssystem neuer Patienten für alle stationären psychiatrischen Einrichtungen, welches von den jeweiligen Leitstellen einsehbar ist.
- Die oberbayerischen Krisendienste, die ein essentielles, niedrigschwelliges Unterstützungsangebot in akuten Krisen darstellen, sollen fortgeführt, besser bekannt gemacht und regelmäßig evaluiert werden. Um eine zielgerichtete Hilfestellung bei der Versorgung an die Hand zu bekommen, ist der ständige Rückgriff auf fremdsprachige Angebote durch die Kliniken des Bezirks Oberbayern zu ermöglichen. Gerade bei diesen Patienten ist es wichtig, Sprachbarrieren professionell und unbürokratisch überwinden zu können. Damit soll ihnen schnellstmöglich ein traumafreies Leben nach den Belastungen durch Krieg und Verfolgung durch einen gesunden Umgang mit dem Erlebten ermöglicht werden.
- Die unabhängigen psychiatrischen Beschwerdestellen (upB) müssen gestärkt werden. Neben den regelmäßigen Kontrollen der oberbayerischen Kliniken leisten diese einen unverzichtbaren Beitrag für die Wahrung einer hohen Versorgungsqualität. Seit 2022 werden diese Stellen über eine Förderrichtlinie des Freistaates finanziert. Wir möchten überprüfen, ob diese Finanzierung die Arbeit der upB tatsächlich sichert, und ggf. als Bezirk selbst tätig werden.
- Der dringende Nachbesserungsbedarf beim Pauschalierenden Entgeltsystem (PEPP) ist schnellstmöglich anzugehen. Durch den daraus resultierenden Anreiz zu einer Verkürzung der Verweildauern hat sich das Risiko einer „Drehtürpsychiatrie“ bestätigt. Die Regelungen zur Kostenübernahme der Personalkosten führt in einer derart spezialisierten Klinik mit entsprechend spezialisiertem, aber auch extrem beanspruchtem Personal zu unhaltbaren Kostenrisiken. Hier ist eine Anpassung der Dokumentation und Wertung nach dem Gesamtbetrachtungszeitraum, und nicht nur nach einem Stichtagsprinzip, dringend geboten.
- Der Anstieg häuslicher Gewalt im Kontext der Corona-Pandemie hat nochmals deutlich gemacht, dass die psychiatrische Nachsorge in derart gelagerten Fällen aktuell noch nicht ausreicht. Wir fordern daher mehr Angebote im Bereich der Sozialpsychiatrie, die auf die besonderen Bedürfnisse von Personen mit Gewalterfahrung – gerade auch im sozialen Nahbereich – eingehen.
- Die im Unterbringungsrecht formulierte Priorisierung der Gefahrenabwehr vor der krankheitsbedingten Hilfestellung im Sinne einer Kriminalisierung lehnen wir strikt ab. In diesen Fällen liegt gerade keine Vergleichbarkeit mit den straffällig gewordenen Patienten im Maßregelvollzug vor, sodass sich jegliche gleichartige Behandlung von selbst verbietet. Eine Unterbringung ohne strafrechtlich relevanten Hintergrund muss der Genesung und nicht der „Gefahrenabwehr“ der Allgemeinheit dienen, zumal in den meisten Fällen eher eine Selbst-, als eine Fremdgefährdung vorliegt.
- In diesem Kontext ist auf eine umgehende Streichung des Artikel 27 Abs. 4 BayPsychKHG hinzuwirken. Dieser schreibt bei Entlassung aus der Unterbringung eine Meldung der psychiatrischen Einrichtung an die Kreisverwaltungsbehörde und die zuständige Polizeidienststelle vor. Ein Psychisch-Kranken-Hilfe-Gesetz, das seinen Namen wirklich verdient, darf pauschalen Unterstellungen keinen Raum geben.
Vernünftige Drogen- und Suchtpolitik
- Ziel einer liberalen Drogenpolitik muss sein, Risiken für Konsumenten zu minimieren, einen zeitgemäßen Kinder- und Jugendschutz zu verfolgen, eine verstärkte Aufklärungsarbeit zu betreiben sowie Hilfs- und Ausstiegsprogramme, u.a. zur Resozialisierung, auszubauen. Dafür machen wir uns stark.
- Die Suchtprävention sowie besondere Präventionsprogramme für Risikogruppen sind auszubauen. In diesem Kontext ist auf eine Befähigung des Krisendienstes zu achten, auch Suchtkranke in der Psychose beraten und versorgen zu können. Suchtmedizin sollte ein Bestandteil aller psychiatrischen Bezirkseinrichtungen und Beratungsangebote werden.
- Es bedarf mehr offener und innovativer Konzepte bei der Prävention und Therapie von Suchterkrankten. Wichtiges Standbein ist auch die Entstigmatisierung von Suchtkranken, da ein Stigma das Problem lediglich verdrängt und das Aufsuchen von Hilfe für Betroffene erschwert. Die Einordnung von drogeninduzierten Psychosen muss reformiert werden.
Versorgung und Pflege im Alter
Der Bezirk Oberbayern unterstützt als überörtlicher Träger der Sozialhilfe pflegebedürftige Menschen. Wenn Leistungen der Pflegeversicherung oder das eigene Einkommen und Vermögen pflegebedürftiger Personen nicht ausreichen, um die Pflege zu finanzieren, dann kann der Bezirk Oberbayern die Kosten in Form der “Hilfe zur Pflege” übernehmen. In Zeiten des demographischen Wandels und eines enormen Fachkräftemangels im pflegerischen Bereich wird die Aufgabe der ausreichenden Pflegeversorgung zunehmend zur Herausforderung, die innovativ und nachhaltig gelöst werden muss.
Wir Freie Demokraten setzen uns für eine Versorgung ein, die pflegebedürftigen Menschen auf Augenhöhe begegnet und möglichst individuell auf die Bedürfnisse und Lebensverhältnisse des Einzelnen eingeht. Leitprinzip unserer Politik ist daher die Priorisierung “ambulant vor stationär”, damit Pflegebedürftige so lange wie möglich in ihrer gewohnten Umgebung leben können.
Daher fordern wir Freie Demokraten:
- Die sogenannte „Hilfe zur Pflege“ muss auch mit den Instrumenten der zumeist ebenfalls einhergehenden Eingliederungshilfe verbunden werden, um ein optimiertes Gesamtpaket an Hilfen zu erreichen. Hierbei hat sich der Bezirk möglichst an selbstbestimmungszentrierten und an Teilhabe ausgerichteten Angeboten zu orientieren, um endlich eine flächendeckende Betreuung zu erreichen. Hier wollen wir uns für das ungebundene Prüfungsrecht einsetzen und so Verbesserungen in der Versorgungsstruktur erarbeiten.
- Beratende und unterstützende Angebote müssen insbesondere bei der ambulanten Hilfe zur Pflege durch die Bezirke in der Fläche exzellent vernetzt und koordiniert sein. Hierzu sind die neu errichteten Pflegestützpunkte entsprechend regelmäßig zu evaluieren.
- Um ein möglichst eigenständiges Leben führen zu können, sind zur Unterstützung in verstärktem Maße geeignete ReHa-Maßnahmen zu fördern. Grundsätzlich muss gelten: Reha vor Pflege oder Unterbringung. Auch der Ausbau gerontopsychiatrischer Rehabilitationseinrichtungen im ambulanten Bereich (etwa gerontopsychiatrische Dienste), sowie in den Krankenhäusern des Bezirks bzw. den psychiatrischen Abteilungen an Kreiskrankenhäusern ist weiter voranzutreiben, um altersbedingte Pflegeabhängigkeit zu verringern.
- Ehrenamtliche Helferkreise leisten bereits viel in der Versorgung. Hier sollte es die Möglichkeit von festen Kooperationen geben, die Rechtsicherheit für ehrenamtliche Fachkräfte gewährleistet. Zudem muss die Staatsregierung hierfür den Rahmen schaffen.
- Mit der Übernahme der ambulanten Hilfe zur Pflege und den Möglichkeiten der neuen Pflegegrade für Demenzkranke aus dem Pflegestärkungsgesetz obliegt es dem Bezirk, eine wohnortnahe ambulante Versorgungsstruktur in der Fläche für Demenzkranke zu errichten und zu unterstützen. Dabei sind Erkenntnisse aus den Demenz-Wohngemeinschaften einzubeziehen und fortzuentwickeln, wie auch neue Betreuungsformen zu suchen. Die Problematik des bezahlbaren Wohnraums in unserer Region stellt hierbei eine besondere Herausforderung dar. Insofern verdienen genossenschaftliche Ansätze zur Selbsthilfe wie die der Maro-Genossenschaft besondere Förderung.
- Bei der Schaffung neuer Plätze in den Pflegeeinrichtungen sind Bedarf und Betriebskosten sorgfältig zu prüfen. Ziel muss es sein, das Kostengefüge der Einrichtungen, ob in privater Hand, in anderen bayerischen Bezirken oder in anderen Bundesländern für eine wünschenswerte echte Transparenz für Betroffene und deren Angehörige vergleichbar zu machen. Anzustreben ist daher eine bayernweite Einführung eines Benchmarksystems, welches eine echte Vergleichbarkeit der Leistungen ermöglicht.
- Der weitere Ausbau der Palliativversorgung in Pflegeeinrichtungen ist voranzutreiben. Zusätzlich sollen „Stille Räume“ zur Verabschiedung geschaffen werden.
- Die Kosteneinsparung auf dem Rücken der Betroffenen durch den weiteren Abbau von qualifizierten Pflegekräften muss gestoppt werden. Ziel muss eine bedarfsgerechte Personalausstattung und eine patientengerechte und unbürokratische Abrechnung der Pflegeleistungen sein.
- Zur Unterstützung von pflegenden Angehörigen fordern wir eine flächendeckende Versorgung mit Tages-, Nacht- und Kurzzeitpflegeeinrichtungen. Nur so können die pflegenden Angehörigen ausreichend Unterstützung bei ihrer wichtigen Aufgabe der Pflege Ihrer Angehörigen erhalten. Die so versorgten über 60 Prozent der Pflegebedürftigen kann die professionelle Ebene nicht auffangen.
Inklusion
Die Ratifizierung der UN-Behindertenrechtskonvention im März 2009 durch die Bundesrepublik Deutschland hat Rechtsansprüche für Menschen mit Behinderung geschaffen. Politik und Gesellschaft haben damit den Auftrag, Chancengerechtigkeit für Menschen mit Behinderungen zu fördern und deren Diskriminierung in der Gesellschaft zu verhindern. Dabei ist Inklusion eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe aller politischen Ebenen. Es gilt, sowohl einen Weg zur Umsetzung der Rechte zu finden als auch das gesellschaftliche Bewusstsein für Inklusion zu stärken. Im Bereich der Teilhabe für behinderte Menschen ist der Bezirk Partner vom Kindesalter bis zum Lebensabend. Ein erfolgreiches Beispiel für inklusive Bildung ist das Berufsbildungswerk des Bezirks für jungen Menschen mit Hörbehinderung, denen dort der Einstieg in das Berufsleben ermöglicht wird.
Für uns Freie Demokraten soll Inklusion Menschen mit Behinderung mehr Freiheit und Selbstverantwortung, aber auch Selbstbestimmung ermöglichen. Die bisherige Umsetzung durch das Bundesteilhabegesetz (BTGH) wird diesem Ziel nur bedingt gerecht und die Umsetzung in Bayern verschlechtert ihn sogar teilweise noch. Statt einer bevormundenden Rundum-Versorgung wollen wir Möglichkeiten stärken, Menschen mit Behinderung in Regelschulen einzubinden, den Zugang in den ersten Arbeitsmarkt zu verbessern und die Teilhabe am gesellschaftlichen Leben zu vereinfachen. Inklusion im Sinne von Freiheit wird uns etwas kosten, wird uns als Gesellschaft aber auch bereichern. Die konkrete Umsetzung der Inklusion in Bayern ist nicht nur für, sondern gemeinsam mit den Menschen mit Behinderung und ihren Familien zu betreiben - getreu dem Motto: „Nicht über uns ohne uns“.
Daher fordern wir Freie Demokraten:
Verbesserungen im rechtlichen und strukturellen Rahmen
- Die rechtlichen Rahmenbedingungen im BTHG sollen durch den Bund so abgeändert werden, dass auf die Eingliederungshilfen ein echtes Leistungsrecht besteht. Ziel der Mittelbereitstellung ist, die durch eine Behinderung bestehenden Nachteile im gesellschaftlichen Leben möglichst auszugleichen, damit die Behinderung keine „Armutsfalle“ wird. Daher haben Menschen gegenüber dem Staat einen Anspruch auf diese Leistungen, weswegen hier der Finanzierungsvorbehalt zu streichen ist.
- In den Umsetzungsrichtlinien zum Bayerischen Teilhabegesetz sollen Konzepte zur Teilhabe am gesellschaftlichen Leben, im Bildungsbereich und im Arbeitsleben laufend weiter erarbeitet und am Selbstbestimmungsgedanken ausgerichtet werden. Die Bezirke haben Fachwissen aufgebaut, welches nun neue, dezentrale Strukturen steuern muss, um dem Anspruch auf selbstbestimmtes Leben nach der Behindertenkonvention gerecht zu werden. Als dritte kommunale Ebene müssen sich die Bezirke der Verantwortung stellen und diese Herausforderung als einen Prozess gestalten, der nicht ausschließlich dem Kostenvorbehalt unterstellt werden darf.
- Die nach dem neuen SGB IX definierten Voraussetzungen und Verfahren der Zusammenarbeit zwischen unterschiedlichen Rehabilitationsträgern sollen vereinfacht werden. Mehrfachbegutachtungen ohne Anlass aus dem Kreis des Berechtigten, d.h. ohne die Veranlassung durch Menschen mit Behinderung oder von Behinderung bedrohter Menschen, dürfen nicht erfolgen. Wir fordern eine umfassende und trägerübergreifende Bedarfsfeststellung, um Streitigkeiten hinsichtlich der Trägerzuständigkeiten zu vermeiden. Ziel ist eine serviceorientierte Hilfe für Bürgerinnen und Bürger.
- Die Bezirke müssen stärker als bisher politischen Gestaltungswillen zeigen. Die Abstimmung zwischen den Rehabilitationsträgern, Leistungserbringern und Betroffenen über innovative Projekte - wie in Oberbayern über das Gremium „Gesundheits-, Versorgungs- und Sozialplanung“ (GSV) etabliert und bewährt – soll fortgesetzt werden. Ein Austausch auf Augenhöhe mit den Leistungserbringern, wie etwa den freien Wohlfahrtsverbänden und privaten Trägern, und den Betroffenen sehen wir als selbstverständlich.
- Der Bezirk als anerkannter Know-How-Träger für Inklusion soll im Rahmen seiner neuen Zuständigkeiten mittelfristig eine Beratungsstelle einrichten. Die Beratung soll der Teilhabe durch die Wahl der richtigen Schulart für ein Kind, die Möglichkeiten zur Wahrnehmung eines Arbeitsplatzes im Ersten Arbeitsmarkt, in den Bereichen Mobilität, Wohnen sowie zu rechtlichen Fragen dienen. Neue Instrumente der trägerübergreifenden Bedarfsermittlung als Grundsatzinstrument der ebenfalls trägerübergreifenden Teilhabeplanung nach dem neuen SGB IX können so umgesetzt werden.
- Die Konzertierung der Fördereinrichtungen ist laufend vorzunehmen und für das betroffene Publikum anpassen.
- Das Kommunikations- und Formularwesen des Bezirks soll auf eine barrierefreie Handhabung umgestellt werden, sodass einerseits eine vereinfachte Antragstellung möglich wird und andererseits Kapazitäten für eine zügige Umsetzung des Fallmanagements für Erwachsene frei werden. Die Chancen und Möglichkeiten der Digitalisierung insbesondere bei der barrierefreien Ausgestaltung von Kommunikation sind zu nutzen. Gleichzeitig muss die Kommunikation den Anforderungen der Datenschutzgrundverordnung im Hinblick auf die Datensicherheit genügen.
Inklusion im Schul- und Ausbildungsbereich
- Die Rolle der Förderschulen in einer sich wandelnden Schullandschaft soll reformiert werden. Gemeinsames Lernen von Kindern und Jugendlichen mit und ohne Behinderung gilt es zu fördern, indem das Know-How der Förderschulen den Regelschulen vermittelt bzw. vor Ort vertieft wird. Der Besuch einer Förderschule – im Einklang mit festzulegenden Richtlinien – ist auf Wunsch weiterhin zu ermöglichen. Ein Konzept der landesweiten Eingliederung von beeinträchtigten Schulkindern in den Regelunterricht wird entwickelt.
- Nach dem Vorbild des Landschaftsverbandes Rheinland (LVR) ist es zielführend, eine Inklusionspauschale einzuführen. Diese soll den schulischen Sachaufwandsträgern Spielraum geben, um notwendige Rahmenbedingungen für eine inklusive Beschulung zu schaffen. Die Inklusionspauschale gewährt z. B. bei Umbaumaßnahmen, bei der Anschaffung von technischen Hilfsmitteln oder bei Personalkosten unbürokratisch und zügig die erforderliche Unterstützung.
- Die Regelschulen sind mit genügend gut ausgebildetem Personal auszustatten, um die Herausforderung der Inklusion zu bewältigen. Laut einer Studie können dies in den nächsten 10 Jahren bis zu 10.000 zusätzlicher Lehrkräfte sein. Für den Zeitraum bis zur noch nicht absehbaren Umsetzung dieser Forderung sind pragmatische und unideologische Lösungen erforderlich, die die gesamte Schulfamilie einschließlich der Betroffenen nicht überfordern.
- Grundsätzlich gilt es, verstärkt Inklusionsbemühungen im vorschulischen und schulischen Bereich zur Umsetzung der Inklusion bei Kindern und Jugendlichen möglichst breit zu unterstützen. In diesem Zusammenhang soll auch der bedarfsgerechte Ausbau heilpädagogischer Tagesstätten und inklusiver Nachmittagsbetreuung ein vorrangiges Ziel werden.
Begleitung von Kindern mit Behinderung
- Schulbegleiter sollen Kindern mit Behinderung den Schulbesuch, Individualbegleiter den Besuch von Kindertagesstätten erleichtern. Dazu ist es notwendig, dass sie auch die notwendige Qualifikation haben, um dies auch angemessen leisten zu können. Dazu gehört insbesondere ausreichendes pädagogisches Wissen über den richtigen Umgang mit behinderten Kindern, vor allem in Ausnahmesituationen. Daher soll ihre Ausbildung verbessert und ausgeweitet werden.
- Hierbei können auch ausländische Arbeitskräfte eine Rolle spielen, deren Abschlüsse großzügiger anerkannt werden sollen. Gerade, um auch Kinder mit Migrationshintergrund optimal unterstützen zu können, sollen hierbei etwa auch gezielt Geflüchtete angeworben werden.
- Darüber hinaus muss, um dem Arbeitskräftemangel entgegenzuwirken, die Bezahlung von Individual- und Schulbegleitern generell verbessert werden sowie die Arbeit bereits kurz vor Schulbeginn bzw. nach Schulschluss entlohnt werden, damit den Kindern auch dort (etwa beim An-/Ausziehen) geholfen werden kann.
- Es sollte darauf hingewirkt werden, dass die Schulbegleiter einheitlich beim Kultusministerium angesiedelt und dann auch von diesem bezahlt werden, um eine einheitliche Zuständigkeit in den Schulen sicherzustellen. Um diese zielgenauer und bedarfsgerechter ohne zeitlichen Verzug einsetzen zu können, sollen die Schulen im Rahmen der anzustrebenden Autonomie über ein eigenes Personalbudget für Inklusion finanziert werden und von den Schulen direkt eingestellt werden können. Ebenso könnte so etwa auch eine bessere Koordination stattfinden, um etwa bei mehreren begleiteten Kindern in einer Klasse nicht mehrere Begleiter abstellen zu müssen.
Eingliederung in den ersten Arbeitsmarkt
- Der Bezirk soll sich gemeinsam mit dem Inklusionsamt dafür einsetzen, mit Hilfe des neu geschaffenen Budgets für Arbeit Menschen mit Behinderungen, die auf den ersten Arbeitsmarkt wollen, bestmöglich zu unterstützen. Modellprojekte und bestehende Förderungen sollen in das neue System überführt werden, mögliche Schwächen der neuen gesetzlichen Rahmenbedingungen sind auszuloten und ggf. fortzuentwickeln. Ergebnisorientierte Anreizsysteme in der Entlohnung auch in Werkstätten dienen der Motivation der Mitarbeiter und helfen bei der Eingliederung in den ersten Arbeitsmarkt.
- Grenzen zwischen den Systemen des ersten Arbeitsmarktes und den Förderungen etwa im Bereich der Behindertenwerkstätten sind zu flexibilisieren und sollen durchlässiger gestaltet werden. Besonders wichtig ist die Umsetzung des neuen Instrumentariums Inklusionsbetriebs, aber auch die Anrechnung im Rentensystem und die damit einhergehende Finanzierung zu klären.
- Es soll darauf hingewirkt werden, dass das Instrument der Hinzuverdienstarbeitsplätze für psychisch Kranke in die neuen Regularien des Bundesteilhaberechtes überführt und damit einer sicheren Grundlage zugeführt wird.
- Die Zahl der Menschen, die eine Eingliederungshilfe erhalten, ist seit Jahren steigend, hat aber nun ein Plateau erreicht. Einheitliche Kriterien zur Beurteilung der Bedürftigkeit sollen hierfür festgelegt werden. Darüber hinaus ist die Datenerhebung und -weitergabe zur besseren Vergleichbarkeit zwischen den Bezirken erforderlich (Querlistung). Vertraglich vereinbarte Einflussmöglichkeiten auf Belegung beispielsweise bei schwierigen Fällen bei Überbelegung sollen eine Regelung erfahren.
- Der begonnene Paradigmenwechsel weg von der pauschalierten institutionellen Förderung hin zur individuellen Förderung durch eine konsequente Umsetzung des Teilhabeplanverfahrens oder ggf. des Gesamtplanverfahrens soll weiterverfolgt werden. Das Gremium der Arbeitsgruppe zur Bedarfsermittlung ist fachlich und organisatorisch so zu begleiten, dass eine möglichst unbürokratische Handhabung möglich ist. Dabei soll auf individuelle Situationen eingegangen werden können und die Katalogisierung von bestimmten Leistungsinhalten, die standardtypisch sind, erstellt werden. So werden die Verfahren für beide Seiten beschleunigt.
- Auf die Umsetzung der beeinträchtigungsgerechten Einstufung zur Teilhabe in
- Behindertenwerkstätten und im Übergang zum ersten Arbeitsmarkt ist hinzuwirken.
Teilhabe am gesellschaftlichen Leben
- Die Zugänglichkeit bei der Bahn und beim ÖPNV ist weiter voranzutreiben. Dabei sind Lösungen mit jeweils nur einer barrierefreien Einstiegsmöglichkeit statt im ganzen Fahrzeug nicht ausreichend, insbesondere weil die Nachfrage in nächster Zeit ansteigen dürfte.
- Die Evaluierung des Inklusionsbeirats ist erforderlich.
- Inklusive Angebote auf allen Ebenen des Bezirks, nicht nur bei Kindergärten und Schulen, sondern auch in der Jugendarbeit des Bezirksjugendrings und den Kulturangeboten (beispielsweise Popmusik, Jugendfilmfestival), bei Vereinen und Sport und der Museumsarbeit sollen zur Schaffung gemeinsamer Erlebniswelten forciert werden.
Umwelt-, Klima- und Naturschutz
Oberbayern bietet vielfältige und einzigartige Naturschönheiten und -denkmäler, die Lebensraum und Heimat zahlreicher geschützter Tier- und Pflanzenarten sind. Gerade unsere oberbayerischen Feuchtbiotope, Trockenwiesen und Hochmoore sowie Bestäuber wie Bienen tragen zum Erhalt einer vielfältigen Flora und Fauna bei. Der Bezirk Oberbayern ist dabei insbesondere für die Fischerei und Imkerei zuständig und erlässt Vorschriften zum Schutz von Landschaften. Zudem hat sich der Bezirk das Ziel gesetzt, bis 2030 klimaneutral zu sein.
Uns Freien Demokraten liegt die Natur am Herzen. Daher unterstützen wir die Bemühungen des Bezirks, unsere oberbayerischen Landschaften und seine Biodiversität zu schützen. Ebenso wollen wir, dass er im Rahmen seiner Zuständigkeit auch dazu beiträgt, Treibhausgase zu reduzieren und damit unseren Klimaschutzzielen näherzukommen.
Daher fordern wir Freie Demokraten:
Natur für alle genießbar machen
- Die Zuständigkeit für die gebietsübergreifende Regelung von Landschaftsschutzgebieten durch den Bezirk ist aktiv auszuüben, um der Aufgabe der Heimat- und Naturschutzpflege aktiv nachzukommen.
- Um den verfassungsmäßig geschützten Grundsatz des freien Zugangs zur Natur auch in der Praxis für alle zu verwirklichen, soll es mobilitätseingeschränkten Menschen mit Schwerbehindertenausweis erlaubt werden, die für die Land- und Forstwirtschaft gewidmeten Wege zu befahren.
Hochwasserschutz effektiver gestalten
- Die Zuständigkeit für Gewässer zweiter Ordnung im Gewässer- und Hochwasserschutz soll an die Bezirke zurück übertragen werden. 2007 hat der Freistaat den Hochwasserschutz für Gewässer zweiter Ordnung von den Bezirken abgenommen. Seitdem ist, abgesehen von den noch vom Bezirk Oberbayern abzuschließenden Maßnahmen, keine, einem Gesamtplanverfahren unterzogene Maßnahme mehr erfolgt. Vielmehr sind die Gemeinden und Landkreise sich selbst überlassen worden, ob und wie Hochwasserschutzmaßnahmen an einem überregionalen Gewässer erfolgen. Wir halten dieses Vorgehen in Zeiten des Klimawandels mit stetig steigenden Risiken von Hochwasserszenarien, was zuletzt die Hochwasserkatastrophe 2021 gezeigt hat, für nicht hinnehmbar.
- An allen Stauanlagen sollten Umgehungsläufe für Fische zur Verfügung stehen.
Klimaschutz in Oberbayern
- Wo immer möglich sollten Einrichtungen des Bezirks klimaneutral betrieben werden. Dies soll der Bezirk mittelfristig auch von den von ihm geförderten Einrichtungen einfordern. Auf allen Gebäuden des Bezirks sollen dafür, soweit möglich, Photovoltaik-Anlagen installiert werden. Auch Klein-PV-Anlagen und Klein-Windkraftanlagen können hilfreich sein. Ebenso sollen Wärmepumpen kosteneffizient die Energiekosten senken und die Abhängigkeit von fossilen Energieträgern reduzieren.
- Neue Technologien zur niedrigschwelligen Energiegewinnung wie Fallwasserkraftwerke sollen in den Gewässern des Bezirks erprobt werden.
- Um die sich verändernden klimatischen Bedingungen und deren Auswirkungen auf Mensch und Natur zu evaluieren, braucht es Klimaüberwachungsstationen in ganz Oberbayern. Die Daten sollen wissenschaftlich ausgewertet werden und für Land- und Forstwirtschaft zur Verfügung stehen. Um der zunehmenden Trockenheit entgegenzuwirken, sollte ein Wasser- und Bewässerungskonzept erstellt werden. Auch Hochzisternen können dafür zum Einsatz kommen.
- Für den Staatswald ist eine klimaadaptierte Waldnutzung (z.B. Umbau von Nadel auf Buche und Eiche) sowie der Schutz von Biotopen und deren Ausweisung notwendig. Grundsätzlich wollen wir, soweit sinnvoll, einen frei zugänglichen Wald zur Erholung und Aufforstung.
- Wenn die entsprechende Förderung durch den Freistaat ausläuft, sollen die sogenannten “Klimamanager” nicht weiter beschäftigt werden, da sie keinen erkennbaren Mehrwert geschaffen haben. Bis dahin soll eine regelmäßige Berichterstattung und Evaluierung ihrer Arbeit stattfinden.
Kultur- und Heimatpflege
Die Liebe zur bayerischen Heimat ist Teil der Bayerischen Verfassung und des Lebensgefühls. Der Bezirk fördert daher die heimische Kultur, indem er etwa Museen und Bildungszentren betreibt sowie Förderpreise vergibt. Durch die Arbeit der Fachberater und Zentren wird die Pflege und Bewahrung oberbayerischen Brauchtums gefördert und der Fortbestand traditioneller Berufe gesichert. Die Arbeit des Beauftragten für Popularmusik fördert schließlich eine Weiterentwicklung von Kulturschaffenden jenseits traditioneller Ausrichtungen. Darüber hinaus kümmert er sich in bestimmten Bereichen um den Denkmalschutz.
Wir Freie Demokraten lieben unsere oberbayerische Heimat, daher wollen wir sie erhalten. Als Liberale wägen wir aber auch stets kritisch zwischen Denkmalschutz, dem Eigentumsrecht sowie dem Interesse an Entwicklung, Barrierefreiheit, Wohnraum und Fortschritt ab. Zudem sehen wir es als unsere Aufgabe an, die Begriffe von Kultur und Heimat neu zu denken und Tradition weiterzuentwickeln.
Daher fordern wir Freie Demokraten:
Menschen haben Vorrang vor Steinen
- Ohne die Belange des Denkmalschutzes zu vernachlässigen, muss darauf geachtet werden, dass die Bedürfnisse behinderter, z.B. mobilitätseingeschränkter Menschen berücksichtigt werden. Das Anbringen z.B. von Handläufen an Treppen darf daher nicht an kleinlichen Auslegungen des Denkmalschutzes scheitern.
- Die Bezirksmuseen sollten zügig barrierefrei ausgebaut werden.
- Eine rein bürokratische Entscheidung, die nur abgenickt wird, halten wir für undemokratisch, wenn es um die Aufnahme auf die oder Streichung von der Denkmalschutzliste geht. Künftig sollte die Unterschutzstellung als Denkmal daher einen formalen Verwaltungsakt erfordern, bei dem die zuständige demokratische Volksvertretung das letzte Wort hat und gegen den ein Widerspruchsverfahren möglich ist. Staatliche Enteignungen oder die Ausübung von Vorkaufsrechten sind grundsätzlich abzulehnen.
- Der Bezirk soll zukünftig auch die Aufgaben der Bodendenkmalpflege übernehmen. Den unteren Denkmalschutzbehörden sollen zudem mehr Kompetenzen eingeräumt werden, um die lokale Bedeutung von Denkmälern mehr Gewicht einzuräumen.
- Bei der Gewährung von Förderungen für den Denkmalschutz muss der Bezirk mehr Eigenständigkeit beweisen, sodass auch hier Kriterien wie regionale Bedeutung oder Besonderheit der Maßnahmen (z.B. Nachhaltigkeit, schonende Instandsetzung) stärker berücksichtigt werden müssen. Eine Empfehlung des Landesamtes für Denkmalpflege darf nicht automatisch zu einer erhöhten Förderung führen. Wir lehnen zudem die Förderung des denkmalpflegerischen Mehraufwands für Körperschaften, Stiftungen und Anstalten des öffentlichen Rechts ab. Auch die Denkmalförderung für kirchliche Träger gehört hinterfragt.
- Inklusive Maßnahmen und Überregionalität von Projekten sollen bei der Förderung einen höheren Stellenwert eingeräumt werden, damit diese Hauptmerkmale des Bezirkes, nämlich Sozialwesen und Subsidiarität, stärker zum Tragen kommen.
- Alle nicht in Oberbayern befindlichen Grundstücke und Gebäude im Eigentum des Bezirks und seiner Beteiligungen sollten veräußert werden.
Kultur, die rechnen kann
- Der Bezirk muss insbesondere beratende und unterstützende Funktionen im Bereich der Kultur- und Heimatpflege wahrnehmen. Ein Ausbau dieser bestehenden Beratungsangebote hat für uns eine höhere Priorität als neue Förderungen und die Teilfinanzierung von Projekten.
- Die Förderung von Projekten soll allgemein vorrangig dem Zugang einer breiten Bevölkerungsschicht zum kulturellen Angebot, dem Ausbau inklusiver Maßnahmen und der Jugendförderung dienen. Eine Förderung rein zum Erhalt des Projektes lehnen wir ebenso ab wie Doppelförderungen. Auch sind Ausnahmen in der Förderrichtlinie, die spezifischen Projekten Sonderförderungen gewähren, abzuschaffen.
- Inklusive Maßnahmen und überregionale Bedeutung von Projekten sollen bei der Förderung einen höheren Stellenwert eingeräumt werden, damit diese Hauptmerkmale des Bezirkes, nämlich Sozialwesen und Subsidiarität, stärker zu tragen kommen.
- Das Kernthema der jeweiligen Bezirksmuseen ist bei Ausstellungen verstärkt in den Vordergrund zu stellen. Wichtig ist zudem eine praktische Umsetzung von Brauchtumspflege. Die Ehrenamtskarte sollte überall einen rabattierten Eintritt ermöglichen.
- Die in der vergangenen Amtszeit geschlossenen Kooperationsverträge ermöglichen eine unbürokratische Vereinfachung von Förderverfahren regelmäßiger Projekte und sind daher weiterzuführen. Trotzdem ist bei neu geschlossenen Vereinbarungen darauf zu achten, dass die Projekte und ihre Förderungen keinen großen Schwankungen unterliegen.
- Wir befürworten die Einbeziehung und Unterstützung ehrenamtlichen Engagements der Bürgerinnen und Bürger in die Heimatpflege, wie etwa durch die äußerst engagierte Arbeit des Volksmusikarchivs für die zahlreichen Musikgruppen und Kreise in Oberbayern.
- Auch wenn sich die Arbeit des Zentrums für Volksmusik, Literatur und Popularmusik grundsätzlich positiv entwickelt, so wird die Neuausrichtung kritisch betrachtet. Insbesondere die Arbeit des Beauftragten für Popularmusik ist in seiner bisherigen Art weiterzuführen, da durch die Neuausrichtung keine Verbesserung der Arbeit erfolgen, sondern nur die Stelle in das Zentrum eingepasst werden soll. Im Sinne der wichtigen Zusammenarbeit mit den praktizierenden Musikern im Bereich der Volksmusik ist ebenfalls eine Kooperation mit dem Förderverein des Volksmusikarchivs weiterhin anzustreben.
- Die Kulturarbeit soll auch die europäische Vernetzung stärken, etwa über den Creative Europe Desk Kultur.
Den Bezirk bekannter machen
- Es braucht eine offensivere Öffentlichkeitsarbeit des Bezirks, um die sozialen und kulturellen Aufgaben und Angebote der dritten kommunalen Ebene einem größeren Publikum in seiner Breite bekannt zu machen und den Gedanken der Inklusion in der Bevölkerung nachhaltig zu verankern. Zu moderner Öffentlichkeitsarbeit gehört für uns auch ein professioneller und barrierefreier Auftritt in sozialen Medien.
- Die Vermittlung von Bezirksangeboten soll frühzeitiger, möglichst schon an Schulkinder erfolgen, wie in dem Programm „Bezirk zum Anfassen“ ursprünglich angedacht. Dabei sind insbesondere die kostenintensiven Museen stärker zu bewerben.
- Der Auftritt des Bezirk Oberbayern unter seiner Marke muss insgesamt einheitlicher und erkennbarer werden.
- Es braucht mehr positive und öffentlichkeitswirksame Veranstaltungen wie z.B. das ZAMMA oder den Tag der offenen Tür. So bleibt der Bezirk den Bürgerinnen und Bürgern auch positiv im Gedächtnis.
Jugendarbeit
Der Bezirk hat auch Aufgaben in der bezirksweiten Jugendarbeit, insbesondere im Bereich der Jugendbildung. Hierbei wird eng mit dem Bezirksjugendring zusammengearbeitet.
Als Freie Demokraten ist uns die Jugendarbeit im Bezirk wichtig. Dort können Jugendliche in ganz Oberbayern erfahren, welchen Unterschied der Bezirk machen kann. Einige Strukturen die es in den Kreisen und Gemeinden gibt fehlen aber auf Bezirksebene noch. Gleichzeitig ist die Öffentlichkeitsarbeit noch ausbaufähig: Der Bezirk muss bekannter im Bewusstsein der Bürgerinnen und Bürger werden.
Daher fordern wir Freie Demokraten:
- Die enge Partnerschaft zwischen dem Bezirksjugendring, den oberbayerischen Jugendbildungsstätten und dem Bezirkstag Oberbayern hat sich bewährt und ihren Teil zu einer erfolgreichen Kinder- und Jugendarbeit in Oberbayern beigetragen. Die FDP Oberbayern bekennt sich zu dieser unverbrüchlichen Partnerschaft und möchte das Kinder- und Jugendprogramm von 2004 aktualisieren und fortschreiben.
- Die Evaluierung der Ergebnisse des runden Tisches zur Jugendbildung muss fortgeführt werden.
- Es braucht einen Ring der Politischen Jugend – so wie es ihn auf Bundes- und Landesebene und in vielen Gemeinden bereits gibt – auch auf der Ebene des Bezirks. In den kommenden fünf Jahren muss das nun endlich auch umgesetzt werden.
- Die Jugendbildungsstätten, insbesondere jene in Königsdorf, müssen kontinuierlich weiter gefördert und bekannter gemacht werden. Um allen eine wohnortnahe Anlaufstelle zu bieten, sollte zudem eine weitere Jugendbildungsstätte im Norden Oberbayerns eingerichtet werden.
- Die Medienfachberatung wollen wir ausbauen und Wettbewerbe auch für „neuere“ Medien schaffen, um so am Puls der Zeit für die Jugendarbeit zu bleiben.
Haushalt und Finanzierung
Wie ersichtlich wurde, hat der Bezirk Oberbayern einen Strauß von wichtigen Aufgaben. Viele davon sind Pflichtausgaben, die der Bezirk auf jeden Fall leisten muss. Aktuell finanziert sich der Bezirk dafür vor allem aus der Bezirksumlage – also über die Landkreise. Diese finanzieren sich wiederum über die Kreisumlage durch die Gemeinden.
Wir Freie Demokraten wollen die Finanzierung der Bezirke auf neue Füße stellen: Eine Neuordnung des nach der Bezirksordnung geforderten Finanzmittelausgleichs für die übertragene Aufgabe ist dringend erforderlich. Die FDP sieht in den Aufgabenübertragungen zwar eine Stärkung der demokratisch begleiteten Aufgabenerfüllung der bayerischen dritten Kommunalebene, jedoch folgt die Finanzierung dieser Aufgaben gerade nicht dem Drittelprinzip (Bund-Land-Kommunen). Dieses von der FDP schon lange geforderte gerechte Finanzierungskonzept im föderalen System ist bedauerlicherweise im neuen Bundesteilhabegesetz (BTHG) nicht verankert. Damit hätte der Haushalt des Bezirks Oberbayern zu weit über 90 % neu finanziert und die Belastungen der Kommunen durch das Umlagesystem deutlich gemindert werden können.
Daher fordern wir Freie Demokraten:
Finanzierung auf solide Beine stellen
- Die Finanzierung der Bezirke ist auf eine stabile und nicht der aktuellen Kassenlage angepasste Drittellösung zwischen Bund, Ländern und Kommunen zu stellen. Mittel für die Kommunen, die über die Länder verteilt werden, müssen auch zweckgebunden gegeben werden können. Dabei sind die Gelder der tatsächlich zuständigen Ebene zuzuführen - bei Aufgaben des Bezirks direkt dem Bezirk.
- Die Bezirksumlage soll möglichst niedrig und stabil gehalten werden, um die Landkreise und Gemeinden nicht noch höher zu belasten sowie Planungssicherheit zu geben. Bestehende Zahlungsverpflichtungen des Bezirkes müssen schnellstmöglich beglichen werden.
- Die Umlagesysteme im Kommunalen Finanzierungssystem sind mittelfristig durch ein eigenes System von Steuerzuweisungen an die Bezirke zu ersetzen. Dies führt zu einer Verstetigung der Einnahmen bei gleichzeitiger Entlastung der Gemeinden sowie mehr Unabhängigkeit von konjunkturellen Zyklen. Dafür muss das bayerische Gesetz über den Finanzausgleich (FAG) angepasst werden und den Bezirken mehr Mittel direkt zugewiesen werden.
- Die Finanzplanung muss längerfristig erfolgen und ein langfristiger Finanzrahmen geschafft werden. Dafür braucht es eine Instandhaltungsvorschau um auf den Bezirk zukommende Kosten auch wirklich realistisch vorher sehen zu können. In der Finanzplanung sollten mittel- und langfristige Folgekostenpläne zur Regel werden.
- Vor größeren Investitionen von über 1 Million € soll ein Investitionskostenplan erstellt werden, in welchem auch ungünstige finanzielle Szenarien berücksichtigt werden.
- Um den Haushalt zu entlasten, streben wir gerade in der Sozialverwaltung und in den Einrichtungen des Bezirks mehr private Kooperationen an, insbesondere mit lokalen Unternehmen.
Kontrolle und Transparenz
- Die Verwaltung soll zur Steigerung der Transparenz und der Kostenkontrolle die Kostenkalkulation vor Investitionsentscheidungen veröffentlichen und für Entscheidungsträger und Beschlussgremien offenlegen.
- Es muss ein transparenter Kosten- und Leistungsvergleich (Benchmark) der Aufgabenerfüllung zwischen den Bezirken in Bayern geschaffen werden, um sicher zu stellen, dass die Angebote und Leistungen des Bezirks für die oberbayerischen Bürgerinnen und Bürger bestmöglich und kostengünstig sind und Steuergelder optimal eingesetzt werden.
- Bei Beschlussvorlagen muss ausgewiesen werden, ob es sich bei der jeweiligen Leistung um eine Pflichtaufgabe des Bezirks handelt oder um eine freiwillige Leistung.
- Für die Finanzplanung und insbesondere für die Planung der Bezirksumlage muss der Bezirkstag sich “ins Benehmen” mit den Landräten setzen. Aktuell erfolgt das kurz nach der Info zur Finanzplanung an den Bezirkstag selbst. Der Bezirkstag ist aber das zuständige politische Gremium, dass über die Bezirksumlage entscheiden muss. Daher soll der Bezirkstag stärker eingebunden werden bevor man sich mit den Landräten ins Benehmen setzt und dann Änderungen (im zuständigen politischen Gremium) Bezirkstag nicht mehr möglich sind.
- Die Digitalisierung der Verwaltung des Bezirks, letztlich das „papierlose Büro“ ist Voraussetzung für Effizienz und Effektivität.
- Abrechnung und Verhandlung mit den Leistungserbringern insbesondere bei der Hilfe zur Pflege und der Eingliederungshilfe muss von der Soll-Kosten-Rechnung auf Ist-Kosten-Basis umgestellt werden. Dem Bezirk Oberbayern ist ein nachträgliches Recht auf Kontrolle der tatsächlichen Ist-Kosten wie auch zur Qualitätskontrolle eingeräumt. Die FDP fordert hierzu die bayerischen Bezirke auf, ein angemessenes Managementsystem zur Ausübung dieses von der FDP lange geforderten Prüfungsrechtes zu erarbeiten und umzusetzen.
- In seinen Verträgen mit Leistungsträgern muss eine Kontrolle der Leistungsträger verankert werden. In Einzelfällen muss eine Kontrolle durch den Bezirk möglich sein.
- Die Buchführung muss in der Doppelten Buchführung (Doppik) statt wie bisher nach der Kameralistik erfolgen. Sobald die entsprechenden EU-Maßgaben geklärt sind, soll die Doppik auch im Bezirk eingeführt werden.
Institutioneller Rahmen
Die Bezirke in Bayern sind die dritte kommunale Ebene. Ihr Status ist in der Bayerischen Verfassung verankert. Dabei stehen sie unter der demokratischen Kontrolle des direkt gewählten Bezirkstags. Dennoch ist vielen Bürgerinnen und Bürgern die Rechtsnatur und die Aufgaben der Bezirke – insbesondere im Vergleich und im Unterschied zur staatlichen Verwaltungsebene der Regierungsbezirke – nicht bekannt.
Wir Freie Demokraten sehen in der dritten kommunalen Ebene in Bayern eine besondere Verankerung der Demokratie, Ausdruck der kommunalen Selbstverwaltung und der Subsidiarität. Wir wollen Demokratie und Transparenz im Bezirk Oberbayern stärken und die demokratische Legitimation des Bezirks auf eine breitere Basis stellen. Zudem wollen wir eine schlanke, effiziente und bürgernahe Verwaltung. Mit seinen Aufgaben steht der Bezirk mit dem Bezirkstag als gewähltem Gremium unter einer demokratischen Kontrolle. Im Bezirkstag werden die Entscheidungen getroffen, die die Geschicke des Bezirks bestimmen. Wir möchten den Bezirkstag aufwerten. Er soll seine Kompetenz nutzen und künftig auch als Zukunftsrat die Regionalplanung voranbringen
Daher fordern wir Freie Demokraten:
Schlanke, bürgernahe Strukturen schaffen
- Aufgaben müssen dort erledigt werden, wo sie am besten erledigt werden können. Daher ist auf das Subsidiaritätsprinzip zu achten – auch bei der Aufgabenzuweisung zwischen den verschiedenen Ebenen der kommunalen Selbstverwaltung. Da wo die Aufgabe am effektivsten erledigt werden kann, und auf die regionalen und örtlichen Besonderheiten eingegangen werden kann soll die Aufgabe zugewiesen werden.
- Doppelstrukturen zwischen Regierungsbezirken, Staatsregierung, Landkreisen und Gemeinden sowie dem Bezirk müssen analysiert und aufgelöst werden zu Gunsten von mehr Transparenz und Vereinfachung für die Leistungserbringer, wie etwa die Träger von Einrichtungen sowie für die Bürgerinnen und Bürger selbst.
- Die Staatsregierung hatte angekündigt zu prüfen einen 8. Bezirk, den Bezirk München zu schaffen. Gelöst werden sollten damit vor allem Probleme, die den Regierungsbezirk angeht und nicht die Bezirksarbeit als solches. Wir wollen eine gute Zusammenarbeit zwischen München und dem Umland – und sehen hier eine Herausforderung die besser in einem Bezirk zu lösen ist, als wenn man die Spaltung politisch auch noch manifestiert. Sollte der 8. Regierungsbezirk kommen, so muss auch die neue dritte Kommunale Ebene in München sinnvoll gestaltet sein. Ein eigener Bezirkstag München würde neben dem Stadtrat nur Doppelstrukturen schaffen. Sinnvoller halten wir es hier, nicht nur 1. und 2. Kommunale Eben (Gemeinde und Kreis), sondern auch die 3. Kommunale Ebene (Bezirk) miteinander zu vereinen. Die Aufgaben des Bezirks müssen dann aber auch von der Landeshauptstadt München direkt wahrgenommen werden.
- Das Volksbegehren „XXL Landtag verhindern!“ möchte die Anzahl der Stimmkreise reduzieren. Das hätte auch eine Verschlankung des Bezirkstags zur Folge. Auch hier wachsen die Gremien immer weiter an. Daher begrüßen wir das Volksbegehren.
- Berichterstatter und Referenten sollen die demokratischen Verhältnisse im Bezirkstag widerspiegeln und unter allen im Bezirkstag vertretenen Parteien entsprechend ihrem Sitzanteil aufgeteilt werden.
- Die Bezirksverwaltung soll vollständig digitalisiert und papierlos arbeiten.
Reform des Bezirkswahlrechts
- Das Bezirkswahlrecht muss ermöglichen, dass – wie bei anderen Kommunalwahlen auch – hier lebende EU-Bürgerinnen und -Bürger wahlberechtigt und wählbar sind. Wie bei der bundesweiten Europawahl schon umgesetzt, soll für die Bezirkswahlen zudem ein aktives Wahlrecht ab 16 Jahren gelten.
- In der ersten kommunalen Ebene (Gemeinde) und in der zweiten (Landkreis) werden Bürgermeister und Landrat jeweils direkt gewählt. Das soll auch in der dritten kommunalen Ebene (Bezirk) erfolgen. Der Bezirkstagspräsident soll direkt gewählt werden. Als Folge davon soll der Bezirkstagspräsident Wahlbeamter werden. Solange eine solche Direktwahl nicht möglich ist, soll das Präsidium des Bezirkstags zu einem Kollegialorgan ausgebaut werden, in welchem die Stellvertreter des Bezirkstagspräsidenten mehr Kompetenzen eingeräumt bekommen. Sie sollen feste Aufgaben erhalten, wie die Leitung von fest zugeordneten Ausschüssen oder Vergabe von Förderungen kleiner Beträge, die bislang in der Hand des Bezirkstagspräsidenten liegen.
- Der Bedeutung der Bezirke entsprechend müssen Bezirkstagspräsidenten zudem hauptamtlich tätig sein. Damit lässt sich aber auch eine Vermischung von Interessen durch mögliche Doppelfunktionen im Bezirk und auf Kreis- oder Gemeindeebene vermeiden.
- Zudem stehen wir der Idee offen gegenüber, die Ämter von Bezirkstagspräsident und Regierungspräsidenten künftig zusammenzulegen, sodass auch letzterer direkt den Bürgern bzw. dem Bezirkstag gegenüber verantwortlich ist und – ebenfalls wie auf Gemeinde- und Kreisebene – staatliche und kommunale Aufgaben in einem Amt verbindet (“Janusköpfigkeit”).
Bürgerbeteiligung und Transparenz verbessern
- Auf Bezirksebene sind zurzeit Bürgerbegehren und -entscheide sowie Bürgeranträge nicht möglich. Auf allen anderen Ebenen in Bayern (Landes-, Landkreis-, Gemeindeebne) sind Formen der direkten Demokratie möglich. Dies ist ein wichtiger Beitrag zur politischen Bürgernähe und unseres demokratischen Systems, daher sollten sie auch auf Bezirksebene eingeführt werden. Vorbild dafür können Art. 18a u. 18b der Gemeindeordnung und Art. 12a u. 12b der Landkreisordnung sein.
- Alle Tagesordnungen mit Anlagen, Beschlüsse und der Haushaltsplan müssen zeitnah im Internet veröffentlicht werden. Das schafft Transparenz. Die Bürgerinnen und Bürger können damit die Entscheidungen, die in den Bezirkstagen getroffen werden, auch verstehen und nachvollziehen. Wir fordern in einem weiteren Schritt volle Transparenz durch, Akteneinsichtsrecht und Auskunftspflicht der Verwaltung und unterstützen ein Informationsfreiheitsgesetz auf Landesebene sowie bis dahin eine Informationsfreiheitssatzung auf Bezirksebene.
- Auch die Politik muss bei Entscheidungen nicht nur informiert werden, sondern muss die Richtung und Konzepte aktiv gestalten.
- Es ist ein Erfolg der FDP im Bezirkstag, dass es in dieser Amtsperiode einen Probebetrieb von Livestreams zu den Sitzungen des Bezirkstags gab. Das wollen wir in Zukunft dauerhaft implementieren.
- Die Politik darf bei Entscheidungen nicht nur von der Verwaltung informiert werden, sondern muss die Richtung und Konzepte aktiv gestalten. Das gilt auch auf Bezirksebene. Wir brauchen einen politisch aktiven Bezirkstag.
- Für die Einrichtungen des Bezirks sollten die Bezirksräte als demokratisch gewählte Vertreter ein Anfrage- und Auskunftsrecht für Informationen haben, auch gegenüber der Regierung von Oberbayern, sofern sie Angelegenheiten des Bezirks betreffen. Dies umfasst insbesondere Sitzungen und Vorgänge, in denen der Bezirkstagspräsident den gesamten Bezirk alleinig vertritt.
- Ein Migrationsbeirat soll die Interessen von Zugewanderten auch auf Bezirksebene vertreten und die Integration verbessern. Zudem sollte der Bezirk bestehende Migrationsbeiräte in den oberbayerischen Gemeinden miteinander vernetzen.
Personalpolitik
- Die Bezirksverwaltung muss angemessen personell ausgestattet sein. Eine massive Stellenmehrung wie sie in den letzten Jahren erfolgt ist halten wir dafür aber für unnötig. Es soll auch keine Verbeamtungen bei den Angestellten des Bezirks geben.
- Es braucht stattdessen mehr Auswahl bei Personalbesetzung. Daher sollte es ggf. auch zu Neuausschreibungen kommen, bevor diese Auswahl nicht gewährleistet ist. Nur durch eine Auswahl kann auch die Qualität sichergestellt werden. Stellenausschreibungen müssen immer öffentlich erfolgen.
- Qualifiziertes Personal muss den Weg in die Verwaltung des Bezirks finden können. Daher braucht es eine Öffnung für „fachfremdes“ aber qualifiziertes Personal. Das geht unserer Meinung nach auch trotz des TVÖDs. Der Bezirk muss ein moderner Arbeitgeber werden und attraktive Home-Office- und Mobiles-Arbeiten-Regelungen finden.